Wir können stolz sein, in einem Land leben zu dürfen, das als einer der ersten Länder weltweit die Kinderrechtskonvention unterzeichnet und die Kinderrechte ratifiziert hat.
Einige Textstellen aus der Kinderrechtskonvention, zum wieder Bewußtmachen!
Die Kinderrechtskonvention formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern, über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg. Und sie fordert eine neue Sicht auf Kinder als eigenständige Persönlichkeiten. Alle Staaten mit Ausnahme der USA und des Süd-Sudan haben die Konvention ratifiziert.
Die Kinderrechtskonvention beruht auf vier Prinzipien
- Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden – sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.
- Wohl des Kindes hat Vorrang: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden – dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln.
- Das Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern – zum Beispiel durch Zugang zu medizinischer Hilfe, Bildung und Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch.
- Achtung vor der Meinung des Kindes: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen und respektiert und ihrem Alter und Reife gemäß in Entscheidungen einbezogen werden.
UNICEF hat hier eine wichtige Rolle inne – wir danken für den unermüdlichen Einsatz!
Kinder sind die Zukunftsmusik von morgen – musizieren wir gemeinsam,